Rules for obtaining a Russian visa for Austrian citizens

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Allgemeine Information

  1. Österreichische Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Russland ein Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark), Salzburg (Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Kärnten, Vorarlberg) oder beim russischen Visazentrum in Wien (Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark) rechtzeitig vor der Reise beantragt werden muss.
  2. Für Bürger aus Drittländern ist eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel, Meldebestätigung oder Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)) für die Republik Österreich erforderlich, ansonsten muss das Visum im Heimatland beantragt werden.
  3. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa). Es gilt für einen bestimmten Zeitraum (laut Einladung oder Reisebestätigung) und berechtigt zur einmaligen, zweimaligen oder mehrmaligen Ein- und Ausreise.
  4. Bei kombinierten touristischen Reisen (Russland-Baltikum-Russland, Russland-Mongolei-Russland usw.) muss ein zweifaches Visum beantragt werden.
  5. Die Beantragung ist Montags, Mittwochs und Freitags von 9.30 bis 11.30 Uhr möglich, jedoch nur mit einer Terminanmeldung.
  6. Die per Post zugeschickten Unterlagen werden nicht bearbeitet.Wir bitten Sie höflichst das Visum entweder persönlich in der konsularischen Vertretung oder beim Russischen Visazentrum in Wien oder Salzburg zu beantragen.

Grundsätzlich erforderlich sind:

  1. Ein Original-Reisepass (keine Passkopien, da das Visum im Pass eingeklebt wird). Der Reisepass soll in der Regel mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten beinhalten.
  2. Der Visumantrag (Der Antrag muss online auf dem Webservice ausgefüllt und nach dem Ausdrucken persönlich unterschrieben werden). Wichtiger Hinweis! Beim Ausfüllen des Antrages ist unbedingt die genaue Visastelle (Botschaft in Wien, Generalkonsulat in Salzburg, russisches Visazentrum in Wien) anzugeben, wo der Visumantrag eingereicht wird.
  3. Ein Passbild, das am Visumantrag festgeklebt werden soll (keine Kopien). Format 3,5×4,5 cm. Profilfotos sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, sind zu vermeiden.
  4. Der Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Die E-card wird nicht akzeptiert.
    Als Nachweis der Reisekrankenversicherung werden folgende Unterlagen anerkannt:

Zusätzlich erforderlich sind:

  1. Für touristische Reisen:
    • eine Bestätigung über die Aufnahme eines ausländischen Touristen, ausgestellt vom russischen Reiseveranstalter, der in die offizielle Liste der russischen Reiseunternehmen eingetragen ist und ein entsprechende Referenznummer hat.
    • Das Touristenvisum kann einmalig (gültig bis zu 30 Tagen), zweimalig (gültig bis zu 30 Tagen) oder mehrmalig (gültig bis zu 6 Monaten) sein. Die mehrmaligen Touristenvisa für 6 Monate werden momentan auf Basis der Gegenseitigkeit nur für Staatsbürger von Österreich, Griechenland, Ungarn und Indien erteilt. Der Aufenthalt in Russland mit mehrfachen Visa darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten. Für die Bürger der USA können Touristenvisa auf Grundlage der Gegenseitigkeit auch für den Zeitraum von bis zu drei Jahren erteilt werden. Die Dauer und Anzahl der Einreisen sind in der Bestätigung über den Empfang eines ausländischen Touristen vermerkt.
  2. Für Geschäfts- und Dienstreisen, Studienaufenthalte, Sport-, Kultur- oder Schüleraustausche:
    • eine Einladung, ausgestellt von einer Vertretung des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD), oder vom das Außenministerium der Russischen Föderation.
    • oder ein schriftliches Ersuchen der einladenden juristischen Person, in dem der genaue Reisezweck, das Reisedatum und der Name, das Geburtsdatum, die Passnummer, die Staastsbürgerschaft der eingeladenen Person angegeben sind (laut zwischenstaatlichen Abkommen). Diese erleichterte Einladung gilt nur für die Staatsbürger der Europäischen Union (außer Irland), sowie die Staatsbürger von Norwegen, Island, der Schweiz, den USA, Japan, China und dem Iran.
    • Diese Visa können einmalig (gültig bis zu 3 Monaten), zweimalig (gültig bis zu 3 Monaten) oder mehrmalig (gültig bis zu 5 Jahren) sein, jedoch hängt es vom jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen ab. Der Aufenthalt in Russland mit mehrfachen Visa darf die Dauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten. Für die Bürger der USA können die Visa auf Basis der Gegenseitigkeit auch für den Zeitraum bis zu drei Jahren erteilt werden
  3. Für Transitreisen:
    • Flug- oder Bahntickets;
    • Folgevisum fur das Drittland (bei Bedarf).
  4. Für Arbeitsvisa:
    • eine Einladung im Original, ausgestellt durch eine Vertretung des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD).
  5. Für private Reisen, wenn die einladende Person ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation ist und ständig in Russland wohnt:
    • eine Einladung im Original, ausgestellt durch eine Vertretung des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD).
  6. Für private Reisen, wenn ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig (mit Aufenthaltsberechtigung von mehr als 90 Tagen) wohnhaft ist, enge Verwandte (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder — Bürger der Europäischen Union) zu Besuch nach Russland einlädt:
    • ein schriftliches Ersuchen des Gastgebers (die Unterschrift des Gastgebers ist von einem Notar zu beglaubigen);
    • Bestätigung des Verwandschaftsgrades;
    • Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsberechtigung des Gastgebers in Russland.
  7. Für eine Aufenthaltserlaubnis in der Russischen Föderation:
    • eine schriftliche Entscheidung des Territorialorgans des Innenministerium der Russischen Föderation (MVD) über die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis für einen ausländischen Staatsbürger in der Russischen Föderation.

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Überprüfen Sie das Visum sofort nach Erhalt (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Gültigkeitsdauer usw.), um mögliche Fehler rechtzeitig korrigieren zu lassen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung von Papieren nicht abschließend ist und dass bei auftretenden Fragen im Einzelfall die Vorlage zusätzlicher Unterlagen oder Angaben gefordert werden kann.
  • Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit falschen Angaben führt zu einem Verbot der Einreise nach Russland.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.

Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit für Bürger der Europäischen Union (außer Irland) sowie Staatsbürger von Norwegen, Dänemark und der Schweiz Gemäß Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007)

Artikel 6 — Antragsbearbeitungsgebühren

1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro erhoben.

2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 Euro, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.

3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:

a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind;

b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von Regierungsorganisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;

c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;

d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;

e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;

f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zwecks Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;

g) Teilnehmer an internationalen jugendlichen Sportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;

h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul und anderen Austauschprogrammen;

i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.

Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit

1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.

2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.

3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.

 

Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa, wenn der gesamte Aufenthalt in Russland 90 Tage übersteigt:

Einmaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 78 Euro

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 156 Euro

Zweimaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 124 Euro

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 248 Euro

Mehrmaliges Visum

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 233 Euro

Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 466 Euro

 

Visagebühren für alle Visaarten für Staatsbürger anderer Länder sowie Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa für Staatsbürger der EU-Länder

Die Visagebühren für alle Visaarten für Staatsbürger anderer Länder sowie die Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa für Staatsbürger der EU-Länder werden beim Antragstellen bekanntgegeben.

Die Bezahlung erfolgt an der Kasse (Schalter №1) sofort nach dem Prüfen der Visaunterlagen (mit Maestro/VISA/Mastercard). Bargeld wird nicht akzeptiert. Es wird um keine Banküberweisungen gebeten.

Die Visumanträge können bei der Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation in Wien nach einer Terminvereinbarung gestellt werden.

Wenn keine Möglichkeit besteht, einen passenden Termin auszuwählen, wird es empfohlen, die Visumanträge beim Visazentrum (www.russia-visacentre.com) zu stellen.

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Info Source: RUSSIAN EMBASSY IN AUSTRIA